Vereinssatzung der Große Karnevalsgesellschaft Bottrop 1894 e.V.

 

Vorwort 

Soweit in dieser Satzung die maskuline Bezeichnung von Personen verwendet wird, dient dies nur zur Vereinfachung und meint Personen aller Geschlechter ohne Unterschied. 

 § 1 Name und Sitz des Vereins 

1. Der Verein trägt den Namen „Große Karnevalsgesellschaft Bottrop 1894 e.V.“ 

2. Der Sitz des Vereins ist Bottrop. 

3. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Gelsenkirchen eingetragen. 


§ 2 Zweck des Vereins 

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.  

2. Zweck des Vereins ist die Förderung des karnevalistischen Brauchtums. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Pflege der karnevalistischen Traditionen. 

3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 

4. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden und die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus dessen Mitteln. Alle Mitglieder, die mit organisatorischen oder repräsentativen Aufgaben betraut sind, erledigen diese ehrenamtlich und unentgeltlich. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

5. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins bzw. bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke, fällt das Gesamtvermögen zu 50 % an das „Hospiz Bottrop gemeinnützige Gesellschaft mbH“ und zu 50 % an den „Deutscher Kinderhospizverein e. V. – Ambulanter Kinder – und Jugendhospizdienst Emscher – Lippe“, welche dieses ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. 


§ 3 Mitgliedschaft 

1. Mitglied kann jede Person werden. Das gilt auch für minderjährige bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten.  

2. Auch juristische Personen des privaten sowie öffentlichen Rechts können Mitglieder werden.  

3. Passives Wahlrecht haben nur natürliche Personen. 

4. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anmeldung beim Vorstand und dessen Beschluss erworben. Eine aktuelle Satzung ist dem Antragsstellenden vorwiegend in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. 

5. Die Mindestmitgliedschaft beträgt 12 Monate ab Eintrittsdatum. 

6. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt und ist monatlich zu entrichten. 

7. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer seiner Mitgliedschaft verpflichtet, am SEPA – Verfahren für die Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen teilzunehmen. Laufende Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. 

8. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Kündigung unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Quartalsende beim Vorstand. 

9. Sie endet ferner durch Tod, Austritt aus dem Verein (Kündigung), Ausschluss aus dem Verein oder Auflösung des Vereins. 

10. Ausgeschlossen wird, wer den Zielen des Vereins zuwiderhandelt oder dessen Ansehen schadet. Ferner wer, trotz schriftlicher Zahlungserinnerung und folgender Mahnung, mit den Beitragszahlungen länger als drei Monate im Rückstand ist und nichts anderes mit dem Verein abgestimmt wurde. 

11. Durch den Aufnahmeantrag und den Erwerb der Mitgliedschaft nimmt der Verein folgende personenbezogenen Daten des Mitglieds auf: vollständiger Name, Geburtsdatum, vollständige Anschrift, Telefonnummer sowie Mailadresse, Bankverbindung. Zur weiteren Kontaktaufnahme erfolgt das Einpflegen in soziale Medien/Messenger wie zum Beispiel die GKG – Mitgliedergruppe, GKG – Gardegruppen und einen digitalen Vereinsplaner. Jedes Mitglied hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Änderungen der Austausch – Plattformen unterliegen der Mitgliederversammlung. 

§ 4 Organe des Vereins 

1. Mitgliederversammlung 

a. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist beschlussfähig und kann in allen Angelegenheiten Beschlüsse fassen. 

b. Jedes volljährige Mitglied hat in der Versammlung eine Stimme. Vereinigungen sind durch einen Vertreter stimmberechtigt. 

c. Die Versammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. 

d. Zur Änderung der Satzung oder Auflösung des Vereins ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Derartige Tagesordnungspunkte müssen in der Einladung zur Versammlung besonders hervorgehoben werden. 

e. Die ordentliche Mitgliederversammlung wählt den Vorstand sowie zwei Rechnungsprüfer. Sie entlastet oder entlässt den Vorstand, entscheidet über Satzungsänderungen und sonstige beschlussfähige Angelegenheiten. 

f. Die Mitgliederversammlung muss jährlich einmal innerhalb des ersten Halbjahres durch den Vorstand einberufen werden. Die Einladung erfolgt in schriftlicher Form mit Angaben zum Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung mindestens 14 Tage vor Durchführung. 

2. Vorstand  

a) Der Vorstand besteht aus: 

i. dem Präsidenten 

ii. dem Geschäftsführer 

iii. dem Schriftführer 

iv. dem Beisitzer 

b. Der Präsident leitet den Verein da sein gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 26 BGB. 

c. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. 

d. Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen per Handzeichen. Wenn der Antrag auf geheime Abstimmung oder Wahl gestellt wird, wird dieses entsprechend durchgeführt. Die Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen werden nicht gezählt. 

e. Der Geschäftsführer vertritt den Präsidenten. Ihm obliegt der Finanzbereich. 

f. Der Schriftführer kann den Geschäftsführer vertreten und ist für die gesamte Korrespondenz des Vereins verantwortlich. 

g. Der Beisitzer wird mit jeweiligen Sonderaufgaben betreut. 


§5 Geschäftsjahr 

1. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres. 


§6 Beschluss der Satzung 

1. Die Satzungsänderungen wurden in der Mitgliederversammlung vom 08.06.2024 in Bottrop beschlossen und ersetzt die vorhergehende Satzung. 

Der Vorstand

Zu der Gesellschaft 

Zu dem Mitgliedschaftsantrag